Die Kompetenzen
Meine Kompetenzen bilden die Grundlage für die erstklassige rechtliche Beratung und Dienstleistungen, die ich meinen Mandanten biete. Ich freue mich darauf, Ihnen in allen Angelegenheiten der Vermögensvorsorge und -nachfolge zur Seite zu stehen und dahingehend Ihre individuellen Bedürfnisse zu erfüllen. Vertrauen Sie auf meine Expertise, um Ihre Ziele zu erreichen und rechtliche Herausforderungen zu meistern.
Meine vielfältigen Kompetenzen spiegeln meine Expertise in verschiedenen Rechtsbereichen wider. Ich bin stolz darauf, in folgenden Schlüsselbereichen tätig zu sein:
Erbrecht
Als ausschließlich im Erbrecht tätige Anwältin verstehe ich die Sensibilität und Komplexität rund um die Vermögensnachfolge und sämtliche Fragen zum Nachlass. Kein anderes Rechtsgebiet bietet so viele Gestaltungsspielräume. Zum Erbrecht gehört nicht nur die Testamentsgestaltung, sondern auch lebzeitige Schenkungen an Kinder oder Ehepartner, das Thema der Vorsorgevollmacht und Patientenverfügung, die Regelung von Pflichtteilsansprüchen und die Auseinandersetzung von Erbengemeinschaften. Jedes dieser Teilbereiche des Erbrechts bedarf der exklusiven Aufmerksamkeit und wird von mir mit der notwendigen Verlässlichkeit und meinem Engagement behandelt.
Testamentsvollstreckung
Während die Testamentsvollstreckung in anderen Ländern bereits „Gang und Gebe“ ist, wird sie in Deutschland immer noch stiefmütterlich betrachtet. Die Testamentsvollstreckung ist aber eines der geeignetsten Gestaltungsmittel, um den testamentarischen Willen durch eine neutrale Person gesichert zu wissen. Nicht nur in speziellen Fällen, wie beim sogenannten „Behindertentestament“, sorgt der Testamentsvollstrecker für eine kontrollierte, geordnete und streitfreie Abwicklung des Nachlasses. Durch eine neutrale und fachlich versierte Person im Rahmen der Nachlassabwicklung können langwierige Erbstreitigkeiten durchaus vermieden werden. Das sorgt für den Erhalt des Nachlasses und verhindert unnötige Anwaltskosten, Nerven und Zeit.
Private Clients
Als Fachanwältin für Erbrecht berate ich auch vermögende Privatpersonen und Unternehmer in allen Rechts- und Steuerfragen mit Bezug zum privaten Bereich. Der unternehmerische und private Bereich sind elementar wichtig in unserem Lebensabschnitt, die in vertrauensvolle Hände gegeben werden sollten. Vertrauen, herausragendes Fachwissen und das notwendige Fingerspitzengefühl bilden die Grundlage meiner Arbeit. Sie können sich sicher sein, dass ich Sie mit meinem Engagement und meiner Verlässlichkeit sicher vertrete.
Stiftungsrecht
Die zu gründende Stiftung muss passen wie ein maßgeschneiderter Anzug, denn Stiftung ist nicht gleich Stiftung. Es kommt entscheidend auf den Stifterwillen an und welche Stiftungsart für ihn die passende ist. Es gibt Familienstiftungen, die die Familie absichern und es gibt gemeinnützige Stiftungen, die dem Allgemeinwohl dienen. Wir haben Stiftungen, die steuerbefreit sind und wir haben kirchliche Stiftungen oder öffentlich rechtliche Stiftungen.
Nicht was für einen Stifter die richtige Stiftungsart ist, ist auch gleich für den anderen Stifter die richtige Stiftungsart.
Ich unterstütze Sie zusammen mit meinen Kooperationspartnern bei der Stiftungsgründung mit maßgeschneiderten Lösungen. Sie vermeiden durch diese rechtliche Unterstützung bereits Geburtsfehler bei der Stiftungsgründung, die den späteren Bestand der Stiftung gefährden könnten.
Die Stiftung ist Ihr Wille und Sie wollen, dass Ihr Name weiterlebt, dass Ihr Vermögen genauso verwaltet wird, wie Sie es sich wünschen und dass die Stiftung dafür eintritt. Hierfür sorgen wir.
Internationales Erbrecht
In Zeiten der Globalisierung und der europäischen Integration weisen immer mehr Erbfälle einen Bezug zum Ausland und zum ausländischen Erbrecht auf. Bei solchen grenzüberschreitenden Sachverhalten müssen Erben und Erblasser die jeweiligen nationalen und internationalen Vorschriften beachten. Auch steuerrechtliche Themen und bilaterale Abkommen sind hierbei zu berücksichtigen. Gerne unterstütze ich Sie auch bei grenzüberschreitenden Erbangelegenheiten.
Neben dem europäischen Erbrecht bin ich insbesondere spezialisiert im monegassischen Erbrecht und hier insbesondere in dem Verfahren über den Erhalt des Erbnachweises (acte de notoriété) und in der Nachlassabwicklung. Ausländische Rechtsordnungen zwingen deutsche Erben und Erblasser immer wieder auch ungewöhnliche Wege zu gehen. Daher ist es notwendig einen starken Partner an Ihrer Seite zu wissen, damit Ihr Recht auch im Ausland durchgesetzt wird.
Immobilienbewertung (Dekra zertifiziert)
Als DEKRA zertifizierte Sachverständige unterstütze ich Sie rund um die Immobilie. Ob beim Immobilienkauf oder -verkauf, bei Erbschaften und Scheidungen oder als Nachweis gegenüber Finanzamt, Behörden und Gerichten; als unabhängige und DEKRA zertifizierte Sachverständige ermittle ich gerne den Wert Ihrer Immobilie. Nach objektiven Kriterien und unter Einhaltung aller gesetzlichen Vorschriften bewerte ich Ihr Haus, Ihre Wohnung oder Ihr Grundstück.
Immobilienrecht
Ich stehe Ihnen in diesem komplexen Rechtsgebiet mit meinen Kooperationspartnern zur Seite. Wir bieten umfassende rechtliche und steuerrechtliche Beratung und Unterstützung für alle Phasen Ihrer Immobilientransaktionen. Unabhängig davon, ob sie eine Immobilie kaufen oder verkaufen, stehen wir Ihnen mit fundiertem Fachwissen und praktischer Erfahrung zur Seite. Unsere Priorität ist es, sicherzustellen, dass Ihre Immobiliengeschäfte reibungslos und rechtlich abgesichert verlaufen.